N E U:Verlegung Betriebshof RNV: Unterschied zwischen den Versionen
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* Zielsetzung des Entwicklungskonzepts Bergheim (-West) muss sein: die <span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui b">'''Lebensqualität im Stadtteil deutlich zu erhöhen.'''</span> | * Zielsetzung des Entwicklungskonzepts Bergheim (-West) muss sein: die <span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui b">'''Lebensqualität im Stadtteil deutlich zu erhöhen.'''</span> | ||
− | * | + | * Öffentliche Grünflächen in der Innenstadt: Nach Einschätzung der Verwaltung sind die '''öffentlichen Grünanlagen in den vier Innenstadtteilen gesichert'''. Ein Bebauungsplanverfahren ist ein mehrstufiger Prozess, der eine Gesamtbetrachtung der zu bearbeitenden Bereiche erforderlich machen und im Ergebnis wenig zusätzlichen Schutz von Grünflächen ergeben würde. Eine planungsrechtliche Absicherung aller 34er und 35er Gebiete über Bebauungspläne ist aus personellen Gründen mittelfristig nicht möglich. Darüber hinaus kommt eine Aufstellung erst dann infrage, wenn ein Erfordernis für eine geordnete städtebauliche Entwicklung besteht. |
− | Öffentliche Grünflächen in der Innenstadt: Nach Einschätzung der Verwaltung sind die '''öffentlichen Grünanlagen in den vier Innenstadtteilen gesichert'''. Ein Bebauungsplanverfahren ist ein mehrstufiger Prozess, der eine Gesamtbetrachtung | ||
* Bei Entscheidung für einen Neubau auf der Fläche Großer Ochsenkopf sind im Rahmen des Entwicklungskonzeptes konkrete und verbindliche Ausgleichmaßnahmen bezüglich der Schaffung von öffentlich nutzbaren, qualitätsvollen Grünflächen am Standort Bergheimer Straße von mindestens 40% der Gesamtfläche zu definieren. sowie der Anteil an preisgünstigen Wohnraum von mindestens 40% geförderten Mietwohnungen und 30% geförderter Eigentumswohnungen für Schwellenhaushalte festzulegen. Ein weiteres Ziel ist die bedarfsgerechte Schaffung von preisgünstigem und gefördertem Wohnraum. Eine mögliche Zielgröße könnte sein: 40 % geförderte Mietwohnungen und 30 % geförderte Eigentumswohnungen für Schwellenhaushalte. Auch die am Großen Ochsenkopf dann noch verbleibende öffentliche Grünfläche ist als solche zu definieren und qualitativ hochwertig zu realisieren. | * Bei Entscheidung für einen Neubau auf der Fläche Großer Ochsenkopf sind im Rahmen des Entwicklungskonzeptes konkrete und verbindliche Ausgleichmaßnahmen bezüglich der Schaffung von öffentlich nutzbaren, qualitätsvollen Grünflächen am Standort Bergheimer Straße von mindestens 40% der Gesamtfläche zu definieren. sowie der Anteil an preisgünstigen Wohnraum von mindestens 40% geförderten Mietwohnungen und 30% geförderter Eigentumswohnungen für Schwellenhaushalte festzulegen. Ein weiteres Ziel ist die bedarfsgerechte Schaffung von preisgünstigem und gefördertem Wohnraum. Eine mögliche Zielgröße könnte sein: 40 % geförderte Mietwohnungen und 30 % geförderte Eigentumswohnungen für Schwellenhaushalte. Auch die am Großen Ochsenkopf dann noch verbleibende öffentliche Grünfläche ist als solche zu definieren und qualitativ hochwertig zu realisieren. |
Version vom 26. November 2017, 04:09 Uhr
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Inhaltsverzeichnis
Situation
Anstehende Standortentscheidung
Kritik
Hinweise: Hier sollen die Pro-/ und Contra-Argumente in nachvollziehbarer Form erläutert werden. Außerdem sollen Bewertungen und Argumentationsstränge von verschiedenen Interessensgruppen auf ihre Schlüssigkeit hin überprüft werden. Bitte für Diskussionen die Diskussionsseite benutzen oder offline arbeiten.
Ochsenkopfwiese
Pro-Argumente:
Contra-Argumente:
Bergheimer Straße (bisheriger Standort)
Pro-Argumente:
Contra-Argumente:
Finanzierung
Alternative Konzepte / Standorte
Neubau und Überbauung auf bisherigem Standort
- Kalkbreite Zürich (Detail-Artikel | Website Genossenschaft)
Verworfene Standorte
- Airfield
- Wieblingen
- Rohrbach-Süd
- Deutsche Bahn
- Messplatz
- Bahnstadt
- Pfaffengrund
- Paketpost
Nächste Schritte
- Im Rahmen des Entwicklungskonzeptes Bergheim (-West) ist verbindlich durch den Gemeinderat bis spätestens Februar 2018 zu entscheiden,
- Zielsetzung des Entwicklungskonzepts Bergheim (-West) muss sein: die
- Öffentliche Grünflächen in der Innenstadt: Nach Einschätzung der Verwaltung sind die öffentlichen Grünanlagen in den vier Innenstadtteilen gesichert. Ein Bebauungsplanverfahren ist ein mehrstufiger Prozess, der eine Gesamtbetrachtung der zu bearbeitenden Bereiche erforderlich machen und im Ergebnis wenig zusätzlichen Schutz von Grünflächen ergeben würde. Eine planungsrechtliche Absicherung aller 34er und 35er Gebiete über Bebauungspläne ist aus personellen Gründen mittelfristig nicht möglich. Darüber hinaus kommt eine Aufstellung erst dann infrage, wenn ein Erfordernis für eine geordnete städtebauliche Entwicklung besteht.
- Bei Entscheidung für einen Neubau auf der Fläche Großer Ochsenkopf sind im Rahmen des Entwicklungskonzeptes konkrete und verbindliche Ausgleichmaßnahmen bezüglich der Schaffung von öffentlich nutzbaren, qualitätsvollen Grünflächen am Standort Bergheimer Straße von mindestens 40% der Gesamtfläche zu definieren. sowie der Anteil an preisgünstigen Wohnraum von mindestens 40% geförderten Mietwohnungen und 30% geförderter Eigentumswohnungen für Schwellenhaushalte festzulegen. Ein weiteres Ziel ist die bedarfsgerechte Schaffung von preisgünstigem und gefördertem Wohnraum. Eine mögliche Zielgröße könnte sein: 40 % geförderte Mietwohnungen und 30 % geförderte Eigentumswohnungen für Schwellenhaushalte. Auch die am Großen Ochsenkopf dann noch verbleibende öffentliche Grünfläche ist als solche zu definieren und qualitativ hochwertig zu realisieren.
- Die RNV führt ihre Planungen für den Großen Ochsenkopf parallel weiter, um bei einer möglichen Entscheidung für diesen Standort in dem für die Förderung notwendigen Zeitplan zu bleiben.
- Der Gemeinderat empfiehlt der RNV, den jetzigen Standort des Betriebshofs an der Bergheimer Straße umgehend interimsweise für geregelte Arbeitsabläufe zu ertüchtigen.
Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses:Die Beschlussvorlage wird dem Gemeinderat ohne Beschlussempfehlung zur Entscheidung vorgelegt.
1. Februar - Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss mit Antragsänderung der SPD
Der Prozess zur Erarbeitung des Entwicklungskonzepts Bergheim wird wieder aufgerufen.
Antrag: Grünflächen in den Innenstadtvierteln sollen dauerhaft in ihrer derzeitigen Flächengröße
und Ausdehnung erhalten bleiben und planungsrechtlich abgesichert werden.
Empfehlung an den Gemeinderat: Im Ablauf der Bürgerbeteiligung zum "Entwicklungsplan Bergheim West" soll eine
Entscheidung erarbeitet werden, ob im Flächennutzungsplan die gesamte Fläche
des sogenannten "Großen Ochsenkopfes" umgewandelt werden soll in eine Grün-
fläche. Diese Entscheidung steht auch im Zusammenhang mit der Entscheidung
über den Standort Betriebshof.
Dr. Anke Schuster, Fraktionsvors. - Michael Rochlitz, stellv. Vorsitzender Irmtraud Spinnler, stellv. Vorsitzende - Karl Emer - Mirko Geiger - Andreas Grasser - Dr. Monika Meißner - Mathias Michalski
2016
Die Argumentation der RNV wurde stark bemängelt. Beschluss: Bis zur nächsten Sitzung des Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss am 1. Februar werden die bisherigen neun Standorte plus Airfield in einer groben Matrix gegenübergestellt. Es wird in dieser Phase keine gesonderte Diskussion oder Beteiligung in den Bezirksbeiräten sowie den Stadtteilen erfolgen.Die verbleibenden Standorte werden einer vertieften Prüfung unterzogen, welche insbesondere die stadt-/ verkehrsplanerischen, ökologischen sowie wirtschaftlichen Gesichtspunkte berücksichtigt. Hierfür soll ein unabhängiger Gutachter beauftragt werden.Die Stadt Heidelberg wird dem Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss am 1. Februar einen Kostenvoranschlag vorlegen.
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen mit 14:01:02
2015
einer abschnittsweisen Realisierung stünde der bestehende Standort Bergheimer Str. über viele Jahre gar nicht zur Verfügung, was erhebliche Risiken hinsichtlich der Betriebserschwerniskosten und der Aufrechterhaltung des Heidelberg ÖPNV bedeuten würde. Damit musste ein neuer Standort gesucht werden, der möglichst nahe am bestehenden Betriebshof liegt, um in der Übergangszeit, wenn beide Teile (alt und neu) in Betrieb sind, die Wege zwischen den Betriebshofteilen gering zu halten.
Nach einem vollständigen Umzug des Betriebshofes kann die Fläche an der Bergheimer Str. anderweitig genutzt werden. Nach einer informellen Auskunft, die von einem Mitarbeiter des Ministeriums für Verkehr übermittelt wurde, müssen in diesem Fall die Verkaufserlöse bei einer möglichen späteren Veräußerung des HSB-Geländes an der Bergheimer Str. bei den Zuschusszahlungen des Landes für den neuen Betriebshof „Großer Ochsenkopf“ nicht gegengerechnet werden. Eine tatsächliche Überprüfung und Bestätigung kann jedoch erst im Nachhinein seitens des Rechnungshofs Baden-Württemberg erfolgen. Insgesamt ergibt sich daraus, dass optimale Finanzierungsvoraussetzungen derzeit nur mit der Variante „Großer Ochsenkopf“ gesehen werden. Weitere Verzögerungen bei der Beschlussfassung und dadurch dann beim Baurecht könnten dazu führen, dass die für Heidelberg avisierten 10 Mio. € in andere Regionen fließen und damit das latente Risiko einer teilweisen Stilllegung des bestehenden Betriebshofes mit spürbaren Auswirkungen auf die Qualität des ÖPNV in Heidelberg bestünde.
Ministerialdirektor Dr. Uwe Lahl informiert den Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg in einem Schreiben, dass aus Sicht des Landes