N E U:Verlegung Betriebshof RNV: Unterschied zwischen den Versionen

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* <span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui">Das </span><span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui b">'''Entwicklungskonzept Bergheim (-West) mit integrierter Entscheidung über den Standort des Betriebshofs'''</span><span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui"> wird mit Bürgerbeteiligung sofort auf den Weg gebracht und bis Februar 2018 abgeschlossen.</span>
 
* <span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui">Das </span><span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui b">'''Entwicklungskonzept Bergheim (-West) mit integrierter Entscheidung über den Standort des Betriebshofs'''</span><span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui"> wird mit Bürgerbeteiligung sofort auf den Weg gebracht und bis Februar 2018 abgeschlossen.</span>
 
* Zielsetzung des Entwicklungskonzepts Bergheim (-West) muss sein: die <span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui b">'''Lebensqualität im Stadtteil deutlich zu erhöhen.'''</span>
 
* Zielsetzung des Entwicklungskonzepts Bergheim (-West) muss sein: die <span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui b">'''Lebensqualität im Stadtteil deutlich zu erhöhen.'''</span>
* Öffentliche Grünflächen in der Innenstadt: Nach Einschätzung der Verwaltung sind die '''öffentlichen Grünanlagen in den vier Innenstadtteilen gesichert'''. Ein Bebauungsplanverfahren ist ein mehrstufiger Prozess, der eine Gesamtbetrachtung der zu bearbeitenden Bereiche erforderlich machen und im Ergebnis wenig zusätzlichen Schutz von Grünflächen ergeben würde. Eine planungsrechtliche Absicherung aller 34er und 35er Gebiete über Bebauungspläne ist aus personellen Gründen mittelfristig nicht möglich. Darüber hinaus kommt eine Aufstellung erst dann infrage, wenn ein Erfordernis für eine geordnete städtebauliche Entwicklung besteht.
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* Öffentliche Grünflächen in der Innenstadt: '''Nach Einschätzung der Verwaltung sind die öffentlichen Grünanlagen in den vier Innenstadtteilen gesichert'''. Ein Bebauungsplanverfahren ist ein mehrstufiger Prozess, der eine Gesamtbetrachtung der zu bearbeitenden Bereiche erforderlich machen und im Ergebnis wenig zusätzlichen Schutz von Grünflächen ergeben würde. Eine planungsrechtliche Absicherung aller 34er und 35er Gebiete über Bebauungspläne ist aus personellen Gründen mittelfristig nicht möglich. Darüber hinaus kommt eine Aufstellung erst dann infrage, wenn ein Erfordernis für eine geordnete städtebauliche Entwicklung besteht.
  
 
* Bei Entscheidung für einen Neubau auf der Fläche Großer Ochsenkopf sind im Rahmen des Entwicklungskonzeptes konkrete und verbindliche Ausgleichmaßnahmen bezüglich der Schaffung von öffentlich nutzbaren, qualitätsvollen Grünflächen am Standort Bergheimer Straße von mindestens 40% der Gesamtfläche zu definieren. sowie der Anteil an preisgünstigen Wohnraum von mindestens 40% geförderten Mietwohnungen und 30% geförderter Eigentumswohnungen für Schwellenhaushalte festzulegen. Ein weiteres Ziel ist die bedarfsgerechte Schaffung von preisgünstigem und gefördertem Wohnraum. Eine mögliche Zielgröße könnte sein: 40 % geförderte Mietwohnungen und 30 % geförderte Eigentumswohnungen für Schwellenhaushalte. Auch die am Großen Ochsenkopf dann noch verbleibende öffentliche Grünfläche ist als solche zu definieren und qualitativ hochwertig zu realisieren.
 
* Bei Entscheidung für einen Neubau auf der Fläche Großer Ochsenkopf sind im Rahmen des Entwicklungskonzeptes konkrete und verbindliche Ausgleichmaßnahmen bezüglich der Schaffung von öffentlich nutzbaren, qualitätsvollen Grünflächen am Standort Bergheimer Straße von mindestens 40% der Gesamtfläche zu definieren. sowie der Anteil an preisgünstigen Wohnraum von mindestens 40% geförderten Mietwohnungen und 30% geförderter Eigentumswohnungen für Schwellenhaushalte festzulegen. Ein weiteres Ziel ist die bedarfsgerechte Schaffung von preisgünstigem und gefördertem Wohnraum. Eine mögliche Zielgröße könnte sein: 40 % geförderte Mietwohnungen und 30 % geförderte Eigentumswohnungen für Schwellenhaushalte. Auch die am Großen Ochsenkopf dann noch verbleibende öffentliche Grünfläche ist als solche zu definieren und qualitativ hochwertig zu realisieren.
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<div id="magicdomid96" class=""><span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui">Der OB stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beschlussvorlage ohne Empfehlung dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.&nbsp;</span></div>
 
<div id="magicdomid96" class=""><span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui">Der OB stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beschlussvorlage ohne Empfehlung dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.&nbsp;</span></div>
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Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses:Die Beschlussvorlage wird dem Gemeinderat ohne Beschlussempfehlung zur Entscheidung vorgelegt.
 
Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses:Die Beschlussvorlage wird dem Gemeinderat ohne Beschlussempfehlung zur Entscheidung vorgelegt.
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Der Prozess zur Erarbeitung des Entwicklungskonzepts Bergheim wird wieder aufgerufen.
 
Der Prozess zur Erarbeitung des Entwicklungskonzepts Bergheim wird wieder aufgerufen.
  
<div id="magicdomid92" class=""><span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui b">'''09:06:00'''</span></div>
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<div id="magicdomid92" class=""><span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui b">'''09:06:00 '''</span>(Dafür : Dagegen : Enthaltungen)</div>
 
<div id="magicdomid93" class=""><span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui">Präsentation der RNV mit Standortevaluation: </span><span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui url">[https://www.dropbox.com/s/kpi1orsmx2g69v5/17_02_01_17_Praesentation_rnv_SEVA_01_02_2017.pdf?dl=0 https://www.dropbox.com/s/kpi1orsmx2g69v5/17_02_01_17_Praesentation_rnv_SEVA_01_02_2017.pdf?dl=0]</span></div>
 
<div id="magicdomid93" class=""><span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui">Präsentation der RNV mit Standortevaluation: </span><span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui url">[https://www.dropbox.com/s/kpi1orsmx2g69v5/17_02_01_17_Praesentation_rnv_SEVA_01_02_2017.pdf?dl=0 https://www.dropbox.com/s/kpi1orsmx2g69v5/17_02_01_17_Praesentation_rnv_SEVA_01_02_2017.pdf?dl=0]</span></div>
 
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<div class=""><div id="magicdomid70" class="">'''<u>16. Dezember - Gemeinderatssitzung - Antrag auf Änderung des Vorgehens ohne Gutachten</u>'''</div>
 
<div class=""><div id="magicdomid70" class="">'''<u>16. Dezember - Gemeinderatssitzung - Antrag auf Änderung des Vorgehens ohne Gutachten</u>'''</div>
 
<div id="magicdomid72" class=""><span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui">Aufgrund </span>der Beschlusslage der Aufsichtsratssitzungen der HSB und SWH GmbH empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat im Rahmen der Sitzungsfolge Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss (01.02.2017), Haupt- und Finanzausschuss (08.02.2017) und Gemeinderat (16.02.2017) abweichend von der bisherigen Beschlusslage des Stadtent- wicklungs- und Verkehrsausschuss vom 23.11.2016 eine abschließende Standortentscheidung zu treffen. Die Verwaltung wird für die geplante Sitzungsfolge in Zusammenarbeit mit der HSB und der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH eine umfassende Entscheidungsvorlage vorbereiten.</div>
 
<div id="magicdomid72" class=""><span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui">Aufgrund </span>der Beschlusslage der Aufsichtsratssitzungen der HSB und SWH GmbH empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat im Rahmen der Sitzungsfolge Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss (01.02.2017), Haupt- und Finanzausschuss (08.02.2017) und Gemeinderat (16.02.2017) abweichend von der bisherigen Beschlusslage des Stadtent- wicklungs- und Verkehrsausschuss vom 23.11.2016 eine abschließende Standortentscheidung zu treffen. Die Verwaltung wird für die geplante Sitzungsfolge in Zusammenarbeit mit der HSB und der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH eine umfassende Entscheidungsvorlage vorbereiten.</div>
<div id="magicdomid73" class=""><span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui b i">'''''32:03:10'''''</span></div>
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<div id="magicdomid73" class=""><span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui b i">'''''32:03:10'''<span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui b">''' '''</span>(Dafür : Dagegen : Enthaltungen)''</span></div>
 
<div class=""><u><span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui b i">'''<br />XX. Dezember'''</span></u> <span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui b i">-</span><span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui b i"> Aufsichtsratssitzung HSB und SWH GmbH: Aufsichtsrat drängt auf Änderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 23. November und will eine abschließende Standortentscheidung.</span></div>
 
<div class=""><u><span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui b i">'''<br />XX. Dezember'''</span></u> <span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui b i">-</span><span class="author-a-z77zoz65zb7z86zoz66zz80zz67zz122zoffui b i"> Aufsichtsratssitzung HSB und SWH GmbH: Aufsichtsrat drängt auf Änderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 23. November und will eine abschließende Standortentscheidung.</span></div>
 
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Version vom 26. November 2017, 04:22 Uhr

Hinweise: Die Seite befindet sich im Entwurfsmodus. Hilf mit und trage zur Vervollständigung von Inhalten, Quellen, Abbildungen etc. bei.

Situation

Der Betriebshof der RNV in Heidelberg ist eine Betriebsstätte für die Unterbringung, Reinigung, Wartung und Reperatur von Straßenbahnen und Bussen. Er befindet sich in der Bergheimer Straße im Stadtteil Bergheim. Er ist laut RNV "in seiner Bausubstanz marode" und somit stark sanierunsbedürftig. "Er entspricht nicht den Anforderungen an Brandschutz, Arbeitssicherheit, Lärmschutz und Umweltschutz. Der derzeitige Betrieb ist nur unter betriebseinschränkenden Auflagen (zusätzliches Personal, Sperrung von Gleisen, Verschließen von Räumen, Rangierverbot in der Nacht) und aufgrund der Argumentation, dass ein Neubau" bzw. eine Interimssanierung, da die Entscheidung über den Neubau weiter vertagt wurde, "unmittelbar bevorsteht, noch möglich.
Weitere Details zur Finanzierungssituation (Stand 13.11.2016) sind hier zu finden:

Anstehende Standortentscheidung

Von der RNV GmbHTeilen der Stadt Heidelberg und einem Teil der Bürgerschaft (z.B. Architektenkammer Heidelberg) wird aktuell die Verlegung des Betriebshofs auf die Ochsenkopfwiese (Zugang von Bergheim aus über die Gneisenaustraße) favorisiert. Neben den betrieblichen Vorteilen für die RNV während des Baus gegenüber dem Neubau am bestehenden Standort bestünde so zukünftig die Möglichkeit, auf dem bestehenden Standort Wohnraum und zentrale Einrichtungen für Bergheim-West zu entwickeln. Nach dem Scheitern der Planung auf dem bestehenden Standort und der Thematisierung eines möglichen Neubaus auf der Ochsenkopfwiese stehen aktuell wieder die zwei Alternativen "Neubau auf Ochsenkopfwiese" oder "Sanierung Bestandsgebäude" zur Debatte. Vor der Standortentscheidung im Februar 2018 wird mithilfe eines Bürgerbeteiligungsprozesses ein Entwicklungskonzept für Bergheim-West erarbeitet, in dem die Standortentscheidung vor dem Hintergrund übergeordneter städtebaulicher, sozialräumlicher, verkehrstechnischer und ökologischer Fragestellungen und Lösungsansätze diskutiert werden soll.

Kritik

Im Rahmen der vorangegangenen Standortuntersuchungen wurden von RNV und Stadtverwaltung Entscheidungsgrundlagen vorgelegt, teilweise nicht leicht nachvollziehbar schienen. So weist beispielsweise die sogenannte "Bewertungsmatrix" an einigen, nicht irrelevanten Stellen Inkonsistenzen und nicht nachvollziehbare Argumentationen auf.

Hinweise: Hier sollen die Pro-/ und Contra-Argumente in nachvollziehbarer Form erläutert werden. Außerdem sollen Bewertungen und Argumentationsstränge von verschiedenen Interessensgruppen auf ihre Schlüssigkeit hin überprüft werden. Bitte für Diskussionen die Diskussionsseite benutzen oder offline arbeiten.

Ochsenkopfwiese

Aktueller Entwurf zum Standort Ochsenkopf:

Pro-Argumente:

Contra-Argumente:

Bergheimer Straße (bisheriger Standort)

Pro-Argumente:

Contra-Argumente:

Finanzierung

....

Alternative Konzepte / Standorte

In der aktuellen Planungsphase zum Entwicklungskonzept Bergheim-West, das als Entscheidungsgrundlage für die Standortentscheidung im Februar 2018 gilt, werden gemäß des offiziellen Auftrags keine weiteren Standortalternativen untersucht. In der Bürgerschaft werden jedoch durchaus alternative Standorte diskutiert und innovative Konzepte und Konzepte gefordert, wie sie modellhaft bereits in einigen anderen Städte realisiert wurden.

Neubau und Überbauung auf bisherigem Standort

Es gibt Vorschläge aus der Bürgerschaft, den Betriebshof auf aktuellem Standort neu zu bauen und anschließend eine Überbauung mit Wohnungen und zentralen Einrichtungen zu realisieren.
Beispiele:

Verworfene Standorte

  • Airfield
  • Wieblingen
  • Rohrbach-Süd
  • Deutsche Bahn
  • Messplatz
  • Bahnstadt
  • Pfaffengrund
  • Paketpost


Nächste Schritte

bis Februar 2018 - Ausarbeitung Entwicklungskonzept Bergheim-West mit integrierter Betrachtung der Standorte "Ochsenkopf" und "Bergheimer Straße

Februar 2018
- Standortentscheidung im Gemeinderat

Chronik

Quellen: Stadt Heidelberg - Website / Suche nach "Betriebshof"
Stand: 4.Mai 2017
Detaillierte Chronik zum Betriebshof bis 13.08.2015: 

16. Februar - Gemeinderatssitzung mit Antragsänderung der SPD
  • Im Rahmen des Entwicklungskonzeptes Bergheim (-West) ist verbindlich durch den Gemeinderat bis spätestens Februar 2018 zu entscheiden, ob der Betriebshof am derzeitigen Standort neu gebaut wird oder ob die Fläche Großer Ochsenkopf als Standort für den Betriebshof, als Gewerbefläche oder als Grünfläche festgelegt wird.
  • Das Entwicklungskonzept Bergheim (-West) mit integrierter Entscheidung über den Standort des Betriebshofs wird mit Bürgerbeteiligung sofort auf den Weg gebracht und bis Februar 2018 abgeschlossen.
  • Zielsetzung des Entwicklungskonzepts Bergheim (-West) muss sein: die Lebensqualität im Stadtteil deutlich zu erhöhen.
  • Öffentliche Grünflächen in der Innenstadt: Nach Einschätzung der Verwaltung sind die öffentlichen Grünanlagen in den vier Innenstadtteilen gesichert. Ein Bebauungsplanverfahren ist ein mehrstufiger Prozess, der eine Gesamtbetrachtung der zu bearbeitenden Bereiche erforderlich machen und im Ergebnis wenig zusätzlichen Schutz von Grünflächen ergeben würde. Eine planungsrechtliche Absicherung aller 34er und 35er Gebiete über Bebauungspläne ist aus personellen Gründen mittelfristig nicht möglich. Darüber hinaus kommt eine Aufstellung erst dann infrage, wenn ein Erfordernis für eine geordnete städtebauliche Entwicklung besteht.
  • Bei Entscheidung für einen Neubau auf der Fläche Großer Ochsenkopf sind im Rahmen des Entwicklungskonzeptes konkrete und verbindliche Ausgleichmaßnahmen bezüglich der Schaffung von öffentlich nutzbaren, qualitätsvollen Grünflächen am Standort Bergheimer Straße von mindestens 40% der Gesamtfläche zu definieren. sowie der Anteil an preisgünstigen Wohnraum von mindestens 40% geförderten Mietwohnungen und 30% geförderter Eigentumswohnungen für Schwellenhaushalte festzulegen. Ein weiteres Ziel ist die bedarfsgerechte Schaffung von preisgünstigem und gefördertem Wohnraum. Eine mögliche Zielgröße könnte sein: 40 % geförderte Mietwohnungen und 30 % geförderte Eigentumswohnungen für Schwellenhaushalte. Auch die am Großen Ochsenkopf dann noch verbleibende öffentliche Grünfläche ist als solche zu definieren und qualitativ hochwertig zu realisieren.
  • Die RNV führt ihre Planungen für den Großen Ochsenkopf parallel weiter, um bei einer möglichen Entscheidung für diesen Standort in dem für die Förderung notwendigen Zeitplan zu bleiben.
  • Der Gemeinderat empfiehlt der RNV, den jetzigen Standort des Betriebshofs an der Bergheimer Straße umgehend interimsweise für geregelte Arbeitsabläufe zu ertüchtigen.
Ergebnis: 41 : 2 : 1 

8. Februar - Haupt- und Finanzausschuss mit Antragsänderung der SPD
Der OB stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beschlussvorlage ohne Empfehlung dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. 
Ergebnis: 11 : 1 : 3 (Dafür : Dagegen : Enthaltungen)
Stimmen

Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses:Die Beschlussvorlage wird dem Gemeinderat ohne Beschlussempfehlung zur Entscheidung vorgelegt.


1. Februar - Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss mit Antragsänderung der SPD

Der Standort Ochsenkopf wird abgelehnt.

Der Prozess zur Erarbeitung des Entwicklungskonzepts Bergheim wird wieder aufgerufen.

09:06:00 (Dafür : Dagegen : Enthaltungen)


31. Januar - Sachantrag der SPD für den Bau- und Umweltausschuss am 31.1.2017 
TOP 9.1: Öffentliche Grünflächen in der Innenstadt
Prof.
Dr. Anke Schuster, Fraktionsvors. - Michael Rochlitz, stellv. Vorsitzender Irmtraud Spinnler, stellv. Vorsitzende - Karl Emer - Mirko Geiger - Andreas Grasser - Dr. Monika Meißner - Mathias Michalski
Im Ablauf der Bürgerbeteiligung zum "Entwicklungsplan Bergheim West" soll eine Entscheidung erarbeitet werden, ob die gesamte Fläche des sogenannten "Großen Ochsenkopfes" umgewandelt werden soll in eine Grünfläche. Diese Entscheidung steht auch im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Standort Betriebshof. Begründung: Eine so weitreichende Entscheidung bedarf der Beteiligung der Bürgerschaft. --> https://www.dropbox.com/s/i8w6xlczwy08ibf/17_01_31_04_Sachantrag_der_SPD_Fraktion_vom_31_01_2017.pdf?dl=0

12. Januar - Veröffentlichung der Standortevaluation (Entscheidungsmatrix)
Großer Ochsenkopf: 41,3 / Bergheimer Straße: 35,9
Die Evaluation kann grundsätzlich kritisch gesehen werden, da der Standort "Großer Ochsenkopf" aufgrund der Ausweisung im Flächennutzungsplan als bereits bestehende Gewerbefläche ohne ökologische Funktion bewertet wurde und insgesamt ein inkonsistenter Umgang mit der Bewertung der "Grünfläche" erkennbar ist. Auch die städtebauliche Bewertung der beiden Standort ist sehr fragwürdig.

2016

16. Dezember - Gemeinderatssitzung - Antrag auf Änderung des Vorgehens ohne Gutachten
Aufgrund der Beschlusslage der Aufsichtsratssitzungen der HSB und SWH GmbH empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat im Rahmen der Sitzungsfolge Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss (01.02.2017), Haupt- und Finanzausschuss (08.02.2017) und Gemeinderat (16.02.2017) abweichend von der bisherigen Beschlusslage des Stadtent- wicklungs- und Verkehrsausschuss vom 23.11.2016 eine abschließende Standortentscheidung zu treffen. Die Verwaltung wird für die geplante Sitzungsfolge in Zusammenarbeit mit der HSB und der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH eine umfassende Entscheidungsvorlage vorbereiten.
32:03:10 (Dafür : Dagegen : Enthaltungen)

XX. Dezember
- Aufsichtsratssitzung HSB und SWH GmbH: Aufsichtsrat drängt auf Änderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 23. November und will eine abschließende Standortentscheidung.

23. November
- Sitzung des Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss zum Betreff:
Großer Ochsenkopf Heidelberg Bergheim: Machbarkeitsuntersuchung eines Straßenbahnbetriebshofs der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH auf einem Teilbereich des Großen Ochsenkopfs
Anlagen:

Die Argumentation der RNV wurde stark bemängelt. Beschluss: Bis zur nächsten Sitzung des Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss am 1. Februar werden die bisherigen neun Standorte plus Airfield in einer groben Matrix gegenübergestellt. Es wird in dieser Phase keine gesonderte Diskussion oder Beteiligung in den Bezirksbeiräten sowie den Stadtteilen erfolgen.Die verbleibenden Standorte werden einer vertieften Prüfung unterzogen, welche insbesondere die stadt-/ verkehrsplanerischen, ökologischen sowie wirtschaftlichen Gesichtspunkte berücksichtigt. Hierfür soll ein unabhängiger Gutachter beauftragt werden.Die Stadt Heidelberg wird dem Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss am 1. Februar einen Kostenvoranschlag vorlegen.
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen mit 14:01:02
Oberbürgermeister Prof. Dr. Würzner gibt zu bedenken, dass mit dem Gutachter geklärt werden müsse, ob eine vertiefte Prüfung so schnell machbar sei, dass die Endabrechnung für die aktuelle Förderperiode noch erreicht werden könne. Er macht deutlich, dass er dies bezweifele und gegebenenfalls müsse er sich überlegen, ob er die städtischen Mittel für dieses Vorhaben überhaupt freigeben könne.

23. August -
Untersuchung zur Eignung des Messplatzes Kirchheim als rnv-Betriebshof:
Die erste grobe Prüfung zur Eignung des Messplatzes mit angrenzendem Abfallwirtschafts- gelände als neuen Straßenbahn-Betriebshof der rnv GmbH hat ergeben, dass eine Realisierung nur mit aufwendigen Maßnahmen und nur zum Teil möglich ist. (--> Anlage 06 zur Drucksache: 0014/2017/BV (https://www.dropbox.com/s/wn5bwbrcys76l1j/16_08_23_06_Untersuchung_zur_Eignung_des_Messplatzes_Kirchheim_als_rnv_Betriebshof.pdf?dl=0)

2015

August - Auf der Suche nach Lösungen, die den genannten Rahmenbedingungen des Landes einerseits und dem schlechten Zustand des Heidelberger Betriebshofes andererseits Rechnung tragen, haben die Vertreter des Ministeriums der rnv empfohlen, einen abschnittsweisen Bau zu untersuchen. Bei

einer abschnittsweisen Realisierung stünde der bestehende Standort Bergheimer Str. über viele Jahre gar nicht zur Verfügung, was erhebliche Risiken hinsichtlich der Betriebserschwerniskosten und der Aufrechterhaltung des Heidelberg ÖPNV bedeuten würde. Damit musste ein neuer Standort gesucht werden, der möglichst nahe am bestehenden Betriebshof liegt, um in der Übergangszeit, wenn beide Teile (alt und neu) in Betrieb sind, die Wege zwischen den Betriebshofteilen gering zu halten.Dies ist mit der nun vorliegenden Planung „Großer Ochsenkopf“ möglich.


Nach einem vollständigen Umzug des Betriebshofes kann die Fläche an der Bergheimer Str. anderweitig genutzt werden. Nach einer informellen Auskunft, die von einem Mitarbeiter des Ministeriums für Verkehr übermittelt wurde, müssen  in diesem Fall die Verkaufserlöse bei einer möglichen späteren Veräußerung des HSB-Geländes an der Bergheimer Str. bei den Zuschusszahlungen des Landes für den neuen Betriebshof „Großer Ochsenkopf“  nicht gegengerechnet werden. Eine tatsächliche Überprüfung und Bestätigung kann jedoch erst im Nachhinein seitens des Rechnungshofs Baden-Württemberg erfolgen. Insgesamt ergibt sich daraus, dass optimale Finanzierungsvoraussetzungen derzeit nur mit der Variante „Großer Ochsenkopf“ gesehen werden. Weitere Verzögerungen bei der Beschlussfassung und dadurch dann beim Baurecht könnten dazu führen, dass die für Heidelberg avisierten 10 Mio. € in andere Regionen fließen und damit das latente Risiko einer teilweisen Stilllegung des bestehenden Betriebshofes mit spürbaren Auswirkungen auf die Qualität des ÖPNV in Heidelberg bestünde.

26. Juni - Anmeldung im ÖPNV-Landesprogramm 2015 – 2019 für den Neubau eines Betriebshofes Großen Ochsenkopf“. Diese Anmeldung beinhaltet ein 2- stufiges Konzept für den Neubau des Betriebshofes. In wiederholten Gesprächen der rnv-Geschäftsführung mit dem Ministerium für Verkehr – zuletzt am 9. September 2016 mit Ministerialrat Hickmann – wurde bestätigt, dass das Verkehrsministerium zu der Stufenlösung und der damit verbundenen Finanzierung (unter Vereinbarkeit der Förderregularien sowie Haushaltsvorgaben) einer ersten Stufe mit bis zu 10 Mio. € für den „Betriebshof Großer Ochsenkopf“ steht. Wenn es für die Zeit nach 2019 eine LGVFG-Nachfolgeregelung gibt, wird das Ministerium auch die Realisierung der 2. Stufe fördern. Bei einer Beibehaltung der aktuell gültigen Förderregularien, die nach heutigem Kenntnisstand vorauszusetzen sind, wären auch dafür bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig.

18. März -

Ministerialdirektor Dr. Uwe Lahl informiert den Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg in einem Schreiben, dass aus Sicht des Landesweder die Übergangsregelung noch die Härtefallregelung für die Finanzierung des Betriebshofes zur Anwendung kommen könne. Gespräch der rnv-Geschäftsführung mit Vertretern des MVI. Maximal können 10 Mio. € für die geplanten Betriebshofprojekte der rnv in Heidelberg und Mannheim zusammen bereitgestellt werden. Damit ist der bislang geplante Aus- und Neubau des Betriebshofes am bestehenden Standort Bergheimer Str. für die rnv nicht finanzierbar.

2014

13. März - Gemeinderatsbeschluss zum "Neu- und Ausbau des Betriebshofes am bisherigen Standort Bergheimer Str."
26. Februar - Positiver Beschluss im Haushalts- und Finanzausschuss (HaFa)
19. Februar - Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO für den Ausbau des Betriebshofs Bergheimer Straße beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz der Stadt Heidelberg gestellt.

2013

13. April - Überreichung des GVFG-Antrages (GemeindeVerkehrsFinanzierungsGesetz) am bisherigen Standort „Neu- und Ausbau Betriebshof Heidelberg Bergheimer Str.; Gesamtkosten: 44,3 Mio.€, zuwendungsfähiger Anteil: 38,8 Mio.€
4. Oktober - Bekanntgabe der Novellierung des LGVFG; sofortige Absenkung des Fördersatzes von 75% auf 50%. Übergangsregelung möglich, wenn für das betreffende Projekt vor dem 01.10.2013 Zuschüsse beantragt wurden und wenn bis zum 31.03.2014 in wesentlichen Teilen mit dem Bau begonnen wurde.

vor 2013

Nach den ursprünglichen Planungen im Pfaffengrund wird aufgrund höherer Wirtschaftlichkeit (insbesondere bedingt durch die zentrale Lage) ein Aus- und Neubau am vorhandenen Standort Bergheimer Straße durch die RNV favorisiert