N E U:Verlegung Betriebshof RNV: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Oktober 2018, 02:58 Uhr
zurück zum Mini-Festival "Stadt in Bewegung!"
Stand: 18. Oktober 2018
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Inhaltsverzeichnis
Situation
Anstehende Standortentscheidung
Nächste Schritte
Kritik
Hinweise: Hier sollen die Pro-/ und Contra-Argumente in nachvollziehbarer Form erläutert werden. Außerdem sollen Bewertungen und Argumentationsstränge von verschiedenen Interessensgruppen auf ihre Schlüssigkeit hin überprüft werden. Bitte für Diskussionen die Diskussionsseite benutzen oder offline arbeiten.
Einzelne Standorte
Bergheimer Straße (bisheriger Standort)
Pro-Argumente:
- Die Fläche wird für eine Neuentwicklung frei - dass diese nachhaltig und insbesondere sozialverträglich für den Stadtteil ist, ist bisher jedoch nicht absehbar.
Contra-Argumente:
- Ob die Stadt für die nachhaltige und innovative Entwicklung der Fläche in den nächsten Jahren ausreichend Kapazitäten besitzt kann angezweifelt werden.
Ochsenkopfwiese
Pro-Argumente:
Contra-Argumente:
- Als Ausgleich zur Bebauung der Ochsenkopfwiese sollen bei der Neuentwicklung der Bergheimer Straße 40% der Fläche 40 als öffentliche Grünfläche gestaltet werden - also ein wesentlich kleinerer Bereich, der als angelegte Fläche eine gänzlich andere Frei- und Naturraumqualität aufweist als das an der Ochsenkopfwiese gewachsene Ökosystem. Ob dies eine Verbesserung für Bergheim darstellt muss mit NutzerInnen des Stadtteils erörtert werden.
- Auszug aus dem Entwicklungskonzept Bergheim-West: "Unter dem Gesichtspunkt der innerstädtischen Biotopvernetzung eignen sich Grünflächen, die vor allem aufgrund ihrer Lage und/oder ihrer Biotopausstattung im Sinne einer Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt miteinander verknüpft werden können und geeignet sind,stadtnahe Grünflächen an das Biotopverbundsystem anzuschließen. Da die bestehende Biotopvernetzungskonzeption zurzeit auf Außenbereiche beschränkt ist, können zu besonders wichtigen Lagen innerstädtischer Grünflächen keine Aussagen getroffen werden.
Airfield
Aktuelle Machbarkeitsstudie/Übersichtsplan zum Standort Airfield
Auszug: Der Betriebshofs kann in den Testplanungen auf vielfältige Weisen, flächeneffizient und wirtschaftlich auf Flächen westlich der Speyerer Straße / Airfield untergebracht werden. Die unterschiedlichen Trassen zur Andienung wurden einhereingehenden Prüfung unterzogen und erfordern den Ankauf mehrerer in Privatbesitz befindlicher Grundstücke.
Pro-Argumente:
- Der innerstädtische Bereich steht komplett für anderweitige Nutzungen zur Verfügung
- Die Einrichtung einer Park & Ride Station mit direkter Anbindung an die Autobahn bietet sich an.
Contra-Argumente:
- Es fallen in den nächsten Jahren viele Leerkilometer an (laut rnv ca. 171 tausend Kilometer pro Jahr, aktueller Standort ca. 115 tausend), die bei Erschließung des Patrick Henry Village (PHV) und den südlich angrenzenden Gemeinden (Schwetzingen, Speyer) jedoch deutlich sinken und das Defizit eventuell in einigen Jahren ausgleicht.
- Die Verlegung auf das Airfield wäre ein erster Schritt zur Erschließung des Patrick Henry Village (PHV), bevor Menschen dort hinziehen sollen.
- Die Umsetzung erfordert laut rnv einen Zeithorizont von ca. mindestens 10 Jahren (statt 5-6 Jahre) - eine schnellere Erschließung scheint jedoch nicht ausgeschlossen.
Synthese:
Finanzierung
Alternative Konzepte / Standorte
Neubau und Überbauung auf bisherigem Standort
- Kalkbreite Zürich (Detail-Artikel | Website Genossenschaft)
Verworfene Standorte
- Wieblingen
- Rohrbach-Süd
- Deutsche Bahn
- Messplatz
- Bahnstadt
- Pfaffengrund
- Paketpost
Visionen
Ergebnis der Untersuchung des Standorts Airfield durch die rnv: Der Betriebshofs kann in den Testplanungen auf vielfältige Weisen, flächeneffizient und wirtschaftlich auf Flächen westlich der Speyerer Straße / Airfield untergebracht werden. Die unterschiedlichen Trassen zur Andienung wurden einhereingehenden Prüfung unterzogen und erfordern den Ankauf mehrerer in Privatbesitz befindlicher Grundstücke. Der Bau des Betriebshofs auf dem Airfield (ohne Erschließung mit Gleisen) wird mit ca. 65 Mio. € veranschlagt.
Die Planung des Ochsenkopfs wird mit derjenigen von den drei erarbeiteten Varianten fortgesetzt, die auf ein begrüntes (ca. 68 Mio. €) oder begehbares Dach (ca. 88 Mio. €) verzichtet, eine Abstellung der Bahnen im Freien ohne Halle vorsieht und im Bau mit ca. 62 Mio. € daher am kostengünstigsten ist.
Dokumente:
- Beschlussvorlage
- Beschlusslauf
- 01_Planungen Teilbereich Großer Ochsenkopf
- 02_Übersichtsplan Speyerer Straße - Airfield
- 03_Erläuterungen zum Vergleich
- [http:https://share.civilcommons.eu/index.php/s/xTep9St5DkRiZ4r// 04_Tabellarischer Vergleich]
- 05_Grundstückserlöse
- 06_Präsentation rnv
- 07_Präsentation Erster Bürgermeister
- 08_Antrag Bezirksbeirat Bergheim
1. März: Gemeinderatssitzung, 16.30 - 21.00, Rathaus
- Beschlussvorlage
- Beschlusslauf
- Anlage 02: EK-Bergheim-West_Bestandsaufnahme_Analyse_Amt
- Anlage 03: Doppelte Innenentwicklung Bergheim
- Anlage 04: Ökologische Bewertung Ochsenkopfwiese
- Anlage 05: Dokumentation 1. Bürgerforum (18.07.2017)
- Anlage 06: Dokumentation 2. Bürgerforum (07.11.2017)
- Anlage 07: Gegenüberstellung Flächengrößen
- Anlage 07: Gegenüberstellung Flächengrößen
- Anlage 08: Sachantrag von der Fraktion SPD vom 30.01.2018
31. Januar: Stadtentwicklungs- und Verkahrsausschuss, 17.00-21.00, Rathaus
- Geplante Fläche für einen möglichen Betriebshof am Ochsenkopf soll so vergrößert werden, dass sowohl Bahnen als auch Busse untergestellt werden können. Die bisherige Planung für den Ochsenkopf sieht vor, dass dort nur Straßenbahnen abgestellt und gewartet werden, der Betriebshof für Busse müsste nach Edingen verlegt werden.
- Das Airfield (Konversionsfläche) soll als neue Standortalternative untersucht werden.
Abstimmungsergebnis: 9 : 4 : 2 (Dafür : Dagegen : Enthaltungen)
Dokumente:
- Beschlussvorlage
- Beschlusslauf
- Anlage 01: Aufgabenstellung und Grundlagen der Betriebshofplanung
- Anlage 02: Wirtschaftlichkeitsvergleich
- Anlage 03: Planungsstand Beriebshof Bergheimer Straße
- Anlage 04: Planungsstand Straßenbahnbetriebshof Ochsenkopf
- Anlage 05: Planungsstand Busabstellanlage Wieblinger Weg
- Anlage 06: Rahmenplanung Großer Ochsenkopf
- Anlage 07: Betriebshof Ochsenkopf
- Anlage 08: Sachantrag CDU
- Anlage 09: Sachantrag SPD
- Anlage 10: Sachantrag Grüne
2017
7. November: 2. Bürgerforum Bergheim-West:
Beim zweiten Bürgerforum sollten erste Ansätze für mögliche Entwicklungsoptionen des Stadtviertels vorgestellt und mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden. Es geht dabei unter anderem um die Themen Städtebau, Wohnen, Arbeiten, Infrastruktur, Grünflächen, Nutzungen und Verkehr. Herrn Bürgermeister Heiß wurden über 3000 Unterschriften übergeben , die sich gegen eine Verlagerung des Betriebshofes auf den Großen Ochsenkopf aussprechen und den Gemeinderat auffordern, diese Gewerbefläche in eine Grünfläche „umzuwidmen“. mehr...
Dokumentation zweites Bürgerforum Bergheim-West (22,584 MB)- Anlage 1: Präsentation Büro ISA Internationales Stadtbauatelier Planungsbüro, Stuttgart (22,434 MB)- Anlage 2: Referat von Frau Weber (Aktionsbündnis Bergheim-West) (79,9 KB)- - Anlage 3: Expertise zur Planung des neuen HSB-Betriebshofs auf dem Gelände Großer Ochsenkopf (Aktionsbündnis Bergheim-West) (169,2 KB)- Anlage 4: Vorschlag zur städtebaulichen Entwicklung Bergheim West (Gerd Severin) (32,5 KB)- 7 Themenfelder (3,397 MB)- Grußwort von Bürgermeister Hans-Jürgen Heiß (174,2 KB)
Quelle: www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/entwickeln/bergheim-west.html
Dokumentation erstes Bürgerforum Bergheim-West (1,127 MB)- Anlage 1: Plakate (7,183 MB)- Anlage 2: Ergebnisse Seniorenbefragung (231,6 KB)- Anlage 3: Ergebnisse Raumfänger Bürgerbefragung (495,7 KB)- Anlage 4: Input Aktionsbündnis (403,5 KB)
Quelle: www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/entwickeln/bergheim-west.html
- Im Rahmen des Entwicklungskonzeptes Bergheim (-West) ist verbindlich durch den Gemeinderat bis spätestens Februar 2018 zu entscheiden,
- Zielsetzung des Entwicklungskonzepts Bergheim (-West) muss sein: die
- Öffentliche Grünflächen in der Innenstadt: Nach Einschätzung der Verwaltung sind die öffentlichen Grünanlagen in den vier Innenstadtteilen gesichert. Ein Bebauungsplanverfahren ist ein mehrstufiger Prozess, der eine Gesamtbetrachtung der zu bearbeitenden Bereiche erforderlich machen und im Ergebnis wenig zusätzlichen Schutz von Grünflächen ergeben würde. Eine planungsrechtliche Absicherung aller 34er und 35er Gebiete über Bebauungspläne ist aus personellen Gründen mittelfristig nicht möglich. Darüber hinaus kommt eine Aufstellung erst dann infrage, wenn ein Erfordernis für eine geordnete städtebauliche Entwicklung besteht.* Bei Entscheidung für einen Neubau auf der Fläche Großer Ochsenkopf sind im Rahmen des Entwicklungskonzeptes konkrete und verbindliche Ausgleichmaßnahmen bezüglich der Schaffung von öffentlich nutzbaren, qualitätsvollen Grünflächen am Standort Bergheimer Straße von mindestens 40% der Gesamtfläche zu definieren. sowie der Anteil an preisgünstigen Wohnraum von mindestens 40% geförderten Mietwohnungen und 30% geförderter Eigentumswohnungen für Schwellenhaushalte festzulegen. Ein weiteres Ziel ist die bedarfsgerechte Schaffung von preisgünstigem und gefördertem Wohnraum. Eine mögliche Zielgröße könnte sein: 40 % geförderte Mietwohnungen und 30 % geförderte Eigentumswohnungen für Schwellenhaushalte. Auch die am Großen Ochsenkopf dann noch verbleibende öffentliche Grünfläche ist als solche zu definieren und qualitativ hochwertig zu realisieren.
- Die RNV führt ihre Planungen für den Großen Ochsenkopf parallel weiter, um bei einer möglichen Entscheidung für diesen Standort in dem für die Förderung notwendigen Zeitplan zu bleiben.
- Der Gemeinderat empfiehlt der RNV, den jetzigen Standort des Betriebshofs an der Bergheimer Straße umgehend interimsweise für geregelte Arbeitsabläufe zu ertüchtigen.
8. Februar - Haupt- und Finanzausschuss mit Antragsänderung der SPD
Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses:Die Beschlussvorlage wird dem Gemeinderat ohne Beschlussempfehlung zur Entscheidung vorgelegt.
1. Februar - Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss mit Antragsänderung der SPD
Der Prozess zur Erarbeitung des Entwicklungskonzepts Bergheim wird wieder aufgerufen.
2016
23. November - Sitzung des Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss zum Betreff:
Die Argumentation der RNV wurde stark bemängelt. Beschluss: Bis zur nächsten Sitzung des Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss am 1. Februar werden die bisherigen neun Standorte plus Airfield in einer groben Matrix gegenübergestellt. Es wird in dieser Phase keine gesonderte Diskussion oder Beteiligung in den Bezirksbeiräten sowie den Stadtteilen erfolgen.Die verbleibenden Standorte werden einer vertieften Prüfung unterzogen, welche insbesondere die stadt-/ verkehrsplanerischen, ökologischen sowie wirtschaftlichen Gesichtspunkte berücksichtigt. Hierfür soll ein unabhängiger Gutachter beauftragt werden.Die Stadt Heidelberg wird dem Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss am 1. Februar einen Kostenvoranschlag vorlegen.
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen mit 14:01:02
2015
Nach einem vollständigen Umzug des Betriebshofes kann die Fläche an der Bergheimer Str. anderweitig genutzt werden. Nach einer informellen Auskunft, die von einem Mitarbeiter des Ministeriums für Verkehr übermittelt wurde, müssen in diesem Fall die Verkaufserlöse bei einer möglichen späteren Veräußerung des HSB-Geländes an der Bergheimer Str. bei den Zuschusszahlungen des Landes für den neuen Betriebshof „Großer Ochsenkopf“ nicht gegengerechnet werden. Eine tatsächliche Überprüfung und Bestätigung kann jedoch erst im Nachhinein seitens des Rechnungshofs Baden-Württemberg erfolgen. Insgesamt ergibt sich daraus, dass optimale Finanzierungsvoraussetzungen derzeit nur mit der Variante „Großer Ochsenkopf“ gesehen werden. Weitere Verzögerungen bei der Beschlussfassung und dadurch dann beim Baurecht könnten dazu führen, dass die für Heidelberg avisierten 10 Mio. € in andere Regionen fließen und damit das latente Risiko einer teilweisen Stilllegung des bestehenden Betriebshofes mit spürbaren Auswirkungen auf die Qualität des ÖPNV in Heidelberg bestünde.