N E U:Verlegung Betriebshof RNV: Unterschied zwischen den Versionen

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* [https://ww1.heidelberg.de/buergerinfo/getfile.asp?id=280598&type=do& Anlage 10: Sachantrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.01.2018]
 
* [https://ww1.heidelberg.de/buergerinfo/getfile.asp?id=280598&type=do& Anlage 10: Sachantrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.01.2018]
 
* [https://ww1.heidelberg.de/buergerinfo/getfile.asp?id=280770&type=do& Anlage 11: Sachantrag der CDU Fraktion vom 07.02.2018]
 
* [https://ww1.heidelberg.de/buergerinfo/getfile.asp?id=280770&type=do& Anlage 11: Sachantrag der CDU Fraktion vom 07.02.2018]
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* [https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-betriebshof-heidelberg-entscheidung-erst-im-juni-_arid,336910.html Presse, RNZ: Betriebshof Heidelberg - Entscheidung erst im Juni]
  
 
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<div class=""><u>'''17. Januar 2018: Sitzung des Bezirksbeirates Bergheim, 18.00-21.00, Sitzungsraum der Heidelberg Dienste'''</u></div>
 
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Version vom 6. Mai 2020, 01:20 Uhr

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Stand: 4. Mai 2019

Situation

Der Betriebshof der RNV in Heidelberg ist eine Betriebsstätte für die Unterbringung, Reinigung, Wartung und Reparatur von Straßenbahnen und Bussen. Er befindet sich in der Bergheimer Straße im Stadtteil Bergheim. Er ist laut RNV "in seiner Bausubstanz marode" und somit stark sanierunsbedürftig. "Er entspricht nicht den Anforderungen an Brandschutz, Arbeitssicherheit, Lärmschutz und Umweltschutz. Der derzeitige Betrieb ist nur unter betriebseinschränkenden Auflagen (zusätzliches Personal, Sperrung von Gleisen, Verschließen von Räumen, Rangierverbot in der Nacht) und aufgrund der Argumentation, dass ein Neubau" bzw. eine Interimssanierung, da die Entscheidung über den Neubau weiter vertagt wurde, "unmittelbar bevorsteht, noch möglich.
Weitere Details zur Finanzierungssituation (Stand 13.11.2016) sind hier zu finden:

Vorerst gefällte Standortentscheidung

Nach der Einengung auf zwei Standortalternativen - großer Ochsenkopf (auch unter Ochsenkopfwiese bekannt) und Bergheimer Straße (aktueller Standort) - lief der politische Prozess trotz Entscheidung des Gemeinderats inhaltlich ins Leere, indem er kein hinreichendes Fundament für eine tragfähige Entwicklung hervorbrachte. Der Gemeinderat entschied sich zwar gegen eine Verlagerung des Betriebshofs auf den großen Ochsenkopf und spiegelte damit die im Bürgerentscheid in der Stadtbevölkerung festgestellte knappe Mehrheit (57%) für diese Entscheidung wider. Der Beschluss zu dieser Entscheidung kann jedoch durch den Gemeinderat jederzeit wieder revidiert beziehungsweise durch eine erneute Entscheidung außer Kraft gesetzt werden, sodass zugunsten einer Neuentwicklung des aktuellen Standorts als urbanes Gelände eine Verlagerung des Betriebshofs auf den großen Ochsenkopf noch immer in Betracht gezogen wird. Ein erneutes Aufkommen der Diskussion um einen geeigneten Standort ist somit abzusehen.

Von der RNV GmbHTeilen der Stadt Heidelberg und einem Teil der Bürgerschaft (z.B. Architektenkammer Heidelberg) wurde bisher die Verlegung des Betriebshofs auf die Ochsenkopfwiese (Zugang von Bergheim aus über die Gneisenaustraße) favorisiert. Neben den betrieblichen Vorteilen für die RNV während des Baus gegenüber dem Neubau am bestehenden Standort bestünde so zukünftig die Möglichkeit, auf dem bestehenden Standort Wohnraum und zentrale Einrichtungen für Bergheim-West zu entwickeln. Demgegenüber stehen für die Option einer Bebauung der Ochsenkopfwiese ökologische und stadtklimatische Aspekte sowie das Bedürfnis nach stadt- und naturnaher Erholung, die insbesondere durch das "Bündnis für Bürgerentscheid Klimaschutz Heidelberg" vertreten werden, in welchem sich auch Personen aus Naturschutz-Organisationen engagierten.

Nächste Schritte

Derzeit (Stand Mai 2019) wird durch die RNV und die Stadtverwaltung ein Neubau des Betriebshof am bestehenden Standort weiter geplant und vorbereitet. Alternative Standorte sollen nach Beschluss des Gemeinderates vom 10. September 2019 nicht weiter gesucht, untersucht oder vorbereitet werden. Die[Ochsenkopfwiese] ist als möglicher Standort für den Betriebshof in der öffentlichen Wahrnehmung nun gänzlich ausgeschieden während ein Umschwenken des Gemeinderats auf die Ochsenkopfwiese als Standort nicht unwahrscheinlich ist. Denn die direkt anfallenden Kosten, die ein Umbau am bestehenden Standort im Verhältnis zu einem Neubau auf "grüner Wiese" bedeuten werden zum einen erneute Diskussionen entfachen. Und zum anderen gibt es noch immer erheblichen, weiter wachsenden Widerstand gegen einen Neubau am bestehenden Standort. Aufgrund der Lage des Areals im bestehenden Stadtkörper wird an dieses mitunter große Hoffnung für die zukünftige Entwicklung als neues urbanes Zentrum und sozial und kulturell offener Raum geknüpft. 

Kritik und Anforderungen an den Prozess

Insbesondere werden positive Entwicklungen in den Bereichen Kultur- und Kreativwirtschaft, leistbares Wohnen und urbane Grünflächen erwartet - ohne, dass eine ernsthafte Ausarbeitung einer tatsächlichen Realisierungsvariante begonnen und damit konkrete Aushandlungspunkte geschaffen wurden, um die Öffentlichkeit sowie engagierte Bürgerinnen einbeziehen zu können. Es existieren also keine ausreichend klaren Visionen, auf die sich diesbezügliche Debatten beziehen können, weder für den bisherige Betriebshofstandort noch für die jeweils diskutierten Alternativen. Der bisherige Standort gilt aufgrund seiner zentralen Lage sowie dem wahrgenommenen und imaginierten "urbanen Flair" dennoch häufig als größtes Übel für die soziale, kulturelle und auch ökonomische Entwicklung Bergheims und der Gesamtstadt. Er tritt neben den noch weniger mit Visionen versehenen Standortalternativen hervor und scheint zugleich der natürliche Standort für eine urbane "Mauserung" zu sein, die einst durch an die Peripherie verlagerte Nutzungsformen eingeläutet wurde und nun in derselben Weise eine erneute Verdrängung einläutet. Doch dabei muss die Weiterentwicklung städtebaulicher Leitbilder anhand konkreter Visionen für Bereiche der Stadt vorgenommen werden, um nicht immer dieselben Bilder von Stadt zu reproduzieren, die weniger von einer bewussten, intelligenten Gestaltung  einer vielfältig befähigten und bedürftigen Gesellschaft zeugen als vielmehr von einem Zurückfallen (Regression) auf etablierte Handlungslogiken, die auf ökonomischen, sozialen, kulturellen und politischen Ungleichgewichten fußen. Um diese Gewichte in eine konstruktive Schwingung im Sinne Nachhaltiger Entwicklung zu versetzen braucht es eine transversale, d.h. quer zu "eingeübten" Annahmen verlaufende Verknüpfung von Wissen und Fähigkeiten. Dies ist durch neue Veranstaltungsformen und neue (Infra-)Strukturen für Teilhabe zu erreichen, wie sie etwa beim "Mini-Festival "Stadt in Bewegung!" oder dem "Urbanen Planungsraum" in die Umsetzung gebracht, erforscht und co-produktiv weiterentwickelt werden.
Die zur Beförderung einer Standortverlagerung mehrfach durch Stadtverwaltung und Gemeinderat in Aussicht gestellten Qualitäten einer Neuentwicklung des Betriebshofareals werden nun weitestgehend auf das aktuell offiziell besiegelte, als alternativlos erachtete Szenario "Neubau auf bestehendem Standort" übertragen. Doch das reicht nicht, um ein Areal im Wechselspiel mit einer ganzen Stadtregion zukunftsfähig zu entwickeln - die Vision für ein urbanes Areal, das zu einem Gesicht einer zukunftsfähigen Kommune werden soll muss anhand verschiedener Szenarien und unter umfassendem Einbezug von Bürgerinnen entwickelt werden. Dabei ist es in Anbetracht der sich vor Ort und weltweit abzeichnenden sozialen und ökologischen Problematiken dringend anzuraten, die insbesondere seitens der Stadt Heidelberg vielfach als vorrangig anerkannten Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (kurz SDGs) auf kommunalpolitische Ziele und Projekte herunter zu brechen und durch einen darauf aufbauenden Einbezug von Bürgerinnen möglichst langfristig tragende Nutzungsformen auf dem Areal anzusiedeln.
Vergangene Standortuntersuchungen
Im Rahmen der vorangegangenen Standortuntersuchungen wurden von RNV und Stadtverwaltung Entscheidungsgrundlagen vorgelegt, teilweise nicht leicht nachvollziehbar schienen. So weist beispielsweise die sogenannte "Bewertungsmatrix" an einigen, nicht irrelevanten Stellen Inkonsistenzen und nicht nachvollziehbare Argumentationen auf.
Quellen?

Hinweise: Hier sollen die Pro-/ und Contra-Argumente in nachvollziehbarer Form erläutert werden. Außerdem sollen Bewertungen und Argumentationsstränge von verschiedenen Interessensgruppen auf ihre Schlüssigkeit hin überprüft werden. Bitte für Diskussionen die Diskussionsseite benutzen oder offline arbeiten.

Einzelne Standorte

Bergheimer Straße (bisheriger Standort)

Pro-Argumente:

  • Die Fläche wird für eine Neuentwicklung frei - dass diese nachhaltig und insbesondere sozialverträglich für den Stadtteil ist, ist bisher jedoch nicht absehbar. 

Contra-Argumente:

  • Ob die Stadt für die nachhaltige und innovative Entwicklung der Fläche in den nächsten Jahren ausreichend Kapazitäten besitzt kann angezweifelt werden.

Ochsenkopfwiese

Aktueller Entwurf zum Standort "großer Ochsenkopf":

Pro-Argumente:

Contra-Argumente:

  • Als Ausgleich zur Bebauung der Ochsenkopfwiese sollen bei der Neuentwicklung der Bergheimer Straße 40% der Fläche 40 als öffentliche Grünfläche gestaltet werden - also ein wesentlich kleinerer Bereich, der als angelegte Fläche eine gänzlich andere Frei- und Naturraumqualität aufweist als das an der Ochsenkopfwiese gewachsene Ökosystem. Ob dies eine Verbesserung für Bergheim darstellt muss mit NutzerInnen des Stadtteils erörtert werden.
  • Auszug aus dem Entwicklungskonzept Bergheim-West: "Unter dem Gesichtspunkt der innerstädtischen Biotopvernetzung eignen sich Grünflächen, die vor allem aufgrund ihrer Lage und/oder ihrer Biotopausstattung im Sinne einer Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt miteinander verknüpft werden können und geeignet sind, stadtnahe Grünflächen an das Biotopverbundsystem anzuschließen. Da die bestehende Biotopvernetzungskonzeption zurzeit auf Außenbereiche beschränkt ist, können zu besonders wichtigen Lagen innerstädtischer Grünflächen keine Aussagen getroffen werden.

Airfield

Aktuelle Machbarkeitsstudie/Übersichtsplan zum Standort Airfield

Auszug: Der Betriebshofs kann in den Testplanungen auf vielfältige Weisen, flächeneffizient und  wirtschaftlich auf Flächen westlich der Speyerer Straße / Airfield untergebracht werden. Die unterschiedlichen Trassen zur Andienung wurden einhereingehenden Prüfung unterzogen und erfordern den Ankauf mehrerer in Privatbesitz befindlicher Grundstücke.

Pro-Argumente:

  • Der innerstädtische Bereich steht komplett für anderweitige Nutzungen zur Verfügung
  • Die Einrichtung einer Park & Ride Station mit direkter Anbindung an die Autobahn bietet sich an.


Contra-Argumente:

  • Es fallen in den nächsten Jahren viele Leerkilometer an (laut rnv ca. 171 tausend Kilometer pro Jahr, aktueller Standort ca. 115 tausend), die bei Erschließung des Patrick Henry Village (PHV) und den südlich angrenzenden Gemeinden (Schwetzingen, Speyer) jedoch deutlich sinken und das Defizit eventuell in einigen Jahren ausgleicht.
  • Die Verlegung auf das Airfield wäre ein erster Schritt zur Erschließung des Patrick Henry Village (PHV), bevor Menschen dort hinziehen sollen.
  • Die Umsetzung erfordert laut rnv einen Zeithorizont von ca. mindestens 10 Jahren (statt 5-6 Jahre) - eine schnellere Erschließung scheint jedoch nicht ausgeschlossen.


Synthese:

Finanzierung

Derzeit ist nicht klar, in welcher Fördermöglichkeiten bestehen. In Deutschland werden derartige Infrastrukturen für den öffentlichen Personennahverkehr (Bus & Bahn) grundsätzlich nur unter Inanspruchnahme eines hohen Förderanteils realisiert. Die Förderkriterien sind verhältnismäßig streng und bewirken, dass fast ausschließlich bereits besiedelte Gebiete erschlossen werden und zukünftige Entwicklungen nur sehr begrenzt berücksichtigt werden können.

Alternative Konzepte / Standorte

In der aktuellen Planungsphase zum Entwicklungskonzept Bergheim-West, das als Entscheidungsgrundlage für die Standortentscheidung im Februar 2018 gilt, werden gemäß des offiziellen Auftrags keine weiteren Standortalternativen untersucht. In der Bürgerschaft werden jedoch durchaus alternative Standorte diskutiert und innovative Konzepte und Konzepte gefordert, wie sie modellhaft bereits in einigen anderen Städte realisiert wurden und die teilweise nun von der Stadtverwaltung geprüft werden.
Es ist zu bedenken, dass die grundlegenden Anforderungen (Größe, verkehrliche Lage, Umbau- und Anpassungsmöglichkeiten) für einen Betriebshof angesichts der dringlich umzusetzenden Mobilitätswende in hohem Maße davon abhängt, auf welche Technologien und Mobilitätskonzepte sich Stadt und Bürgerinnen einigen können - dieser Prozess muss jetzt vorangetrieben werden, um die Anforderungen an den Schienenverkehr und damit den Betriebshof daran anpassen zu können.

Neubau und Überbauung auf bisherigem Standort

Es gibt Vorschläge aus der Bürgerschaft, den Betriebshof auf aktuellem Standort neu zu bauen und anschließend eine Überbauung mit Wohnungen und zentralen Einrichtungen zu realisieren.
Beispiele:

Verworfene Standorte

  • Wieblingen
  • Rohrbach-Süd
  • Deutsche Bahn
  • Messplatz
  • Bahnstadt
  • Pfaffengrund
  • Paketpost

Visionen

Chronik

Stand: 04. Mai 2020
Detaillierte Chronik zum Betriebshof bis 13.08.2015: 

Nach dem Scheitern einer Planung auf dem bestehenden Standort im Jahr 2015 und der Thematisierung eines möglichen Neubaus auf der Ochsenkopfwiese standen bis zur SEV-Sitzung am 31.01.2018 zwei Alternativen "Neubau auf Ochsenkopfwiese" oder "Sanierung Bestandsgebäude" zur Debatte. Vor der ursprünglich für März 2018 geplanten Standortentscheidung im Gemeinderat wurde nach massiver Kritik von Bürgern und Gemeinderäten zunächst ein Entwicklungskonzept für Bergheim-West erarbeitet, in dem die Standortentscheidung vor dem Hintergrund übergeordneter städtebaulicher, sozialräumlicher, verkehrstechnischer und ökologischer Fragestellungen und Lösungsansätze diskutiert werden sollte. Auch die prinzipielle Einengung auf zwei Standorte wurde in den Ausschüssen zwischenzeitlich beendet, die Untersuchung auf den Standort Airfield ausgeweitet, jedoch nach kurzer Zeit wieder verworfen, da es zeitliche Bedenken sowie sich abzeichnende Konflikte mit überlappenden Nutzungskonzepten und dem angrenzenden Stadtteil Pfaffengrund gab.


2020

...


2019

10. September 2019: Gemeinderatssitzung, Rathaus

Der Gemeinderat entscheidet über die im Bürgerentscheid gestellte Frage: „Sind Sie dafür, dass auf den gegenwärtig als Grünflächen genutzten Bereichen des Großen Ochsenkopfes kein RNV-Betriebshof gebaut wird?“

Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen und 24 Nein-Stimmen

Somit entschied der Gemeinderat gegen eine Verlagerung des Betriebshofs auf den großen Ochsenkopf und spiegelte damit die im Bürgerentscheid in der Stadtbevölkerung festgestellte knappe Mehrheit (57%) für diese Entscheidung wider. Der Beschluss zu dieser Entscheidung kann jedoch durch den Gemeinderat jederzeit wieder revidiert beziehungsweise durch eine anderslautende Entscheidung außer Kraft gesetzt werden, sodass eine Verlagerung des Betriebshofs auf den großen Ochsenkopf noch immer in Betracht gezogen wird und das erneute Aufkommen der Diskussion um einen geeigneten Standort abzusehen ist.

Dokumente:


21. Juli 2018: Durchführung des Bürgerentscheids

Von den insgesamt 110 282 Stimmberechtigten hat die Abstimmungsmehrheit der 33 338 abgegebenen gültigen Stimmen die zur Abstimmung gestellte Frage mit JA beantwortet.

'Abstimmungsergebnis:' 19 020 JA-Stimmen gegenüber 14 318 NEIN-Stimmen

Die Mehrheit der gültigen Stimmen stimmte also mit „JA“ und damit gegen eine Verlagerung des Betriebshofs auf den großen Ochsenkopf. Eine verbindliche Entscheidung ist dadurch jedoch nicht zustande gekommen, weil das erforderliche Unterstützungsquorum von 20 Prozent der Stimmberechtigten nicht erreicht wurde (ca. 22 000). Nach § 21 Absatz 7 Satz 3 der Gemeindeordnung (GemO) hat nun der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden.

Dokumente:


9. Mai 2019: Bürgerentscheid anerkannt

Der Gemeinderat entscheidet gemäß § 21 Absatz 4 Satz 1 der Gemeindeordnung, dass das vom Bündnis für Bürgerentscheid Klimaschutz Heidelberg eingereichte Bürgerbegehren zulässig ist.

Abstimmungsergebnis: 32 : 5 : 1 (Dafür : Dagegen : Enthaltungen)

Dokumente:

2018

20. Dezember 2018: Gemeinderatssitzung, Rathaus

Der Gemeinderat beschließt die Verlagerung des RNV-Betriebshofs auf den Großen Ochsenkopf. Ein bereits angekündigter Bürgerentscheid gegen diesen Beschluss wird nun seitens eines Zusammenschlusses innerhalb der Zivilbevölkerung auf den ordentlichen Weg gebracht.

Abstimmungsergebnis: 27 : 15 : 4 (Dafür : Dagegen : Enthaltungen)

Dokumente


22. November 2018: Sitzung des Gemeinderates mit Ergebnissen des Bezirksbeirates Wieblingen und Bergheim (Bezeichnung der Sitzung: 0311/2018/BV)
Ergebnis der Untersuchung des Standorts Airfield durch die rnv: Der Betriebshofs kann in den Testplanungen auf vielfältige Weisen, flächeneffizient und  wirtschaftlich auf Flächen westlich der Speyerer Straße / Airfield untergebracht werden. Die unterschiedlichen Trassen zur Andienung wurden einhereingehenden Prüfung unterzogen und erfordern den Ankauf mehrerer in Privatbesitz befindlicher Grundstücke. Der Bau des Betriebshofs auf dem Airfield (ohne Erschließung mit Gleisen) wird mit ca. 65 Mio. € veranschlagt.

Die Planung des Ochsenkopfs wird mit derjenigen von den drei erarbeiteten Varianten fortgesetzt, die auf ein begrüntes (ca. 68 Mio. €) oder begehbares Dach (ca. 88 Mio. €) verzichtet, eine Abstellung der Bahnen im Freien ohne Halle vorsieht und im Bau mit ca. 62 Mio. € daher am kostengünstigsten ist. 

Dokumente:

24. Oktober 2018: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschusses

Vorstellung des aktuellen Planungsstands für den Standort Ochsenkopf (Endstand Vorplanung) mit Busabstellanlage am Wieblinger Weg, des darauf basierenden aktuellen Finanzierungsstands (im Vergleich zum derzeitigen Standort) sowie der in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden Aspekte.
Dokumente siehe obige Gemeinderatssitzung am 22. November.

1. März 2018: Gemeinderatssitzung, 16.30 - 21.00, Rathaus

Die ursprünglich vorgesehene Entscheidung wurde im Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss vom 31. Januar in den Monat Juni verlegt.

7. Februar 2018: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - Entwicklungskonzept (EK) Bergheim-West (Bezeichnung der Sitzung: 0402/2017/BV)
Ein Ergebnis der "aus den Analysen der Verwaltung, den – auch im Bürgerbeteiligungsverfahren - erarbeiteten Handlungsfeldern und den Entwicklungsperspektiven des beauftragten Planungsbüros" ist, dass "ein Betriebshof an der Bergheimer Straße [...] schon heute größere Funktionsstörungen im Stadtviertel und Entwicklungseinschränkungen [zeige] als es Auswirkungen dieser Art durch die Ansiedlung auf dem Gelände Großer Ochsenkopf geben würde."

Zudem habe "die Fachplanung, Beratung und Bürgerbeteiligung [...] jedoch deutlich gemacht, dass es bereits mit der Standortentscheidung zu spürbaren Verbesserungen im Stadtviertel kommen muss."
Der Tagesordnungspunkt "Betriebshof Heidelberg: Standortentscheidung" wurde nach Antrag der CDU in den SEV verwiesen.
Dokumente:


31. Januar 2018: Stadtentwicklungs- und Verkahrsausschuss, 17.00-21.00, Rathaus

Von CDU, SPD und Grünen wurden u.a. folgende Punkte zur weiteren Untersuchung beantragt:
  • Geplante Fläche für einen möglichen Betriebshof am Ochsenkopf soll so vergrößert werden, dass sowohl Bahnen als auch Busse untergestellt werden können. Die bisherige Planung für den Ochsenkopf sieht vor, dass dort nur Straßenbahnen abgestellt und gewartet werden, der Betriebshof für Busse müsste nach Edingen verlegt werden.
  • Das Airfield (Konversionsfläche) soll als neue Standortalternative untersucht werden.

Abstimmungsergebnis: 9 : 4 : 2 (Dafür : Dagegen : Enthaltungen)

Dokumente:

30. Januar 2018: Bau- und Umweltausschuss, 17.00-21.00, Rathaus


17. Januar 2018: Sitzung des Bezirksbeirates Bergheim, 18.00-21.00, Sitzungsraum der Heidelberg Dienste


2017

7. November: 2. Bürgerforum Bergheim-West:

Beim zweiten Bürgerforum sollten erste Ansätze für mögliche Entwicklungsoptionen des Stadtviertels vorgestellt und mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden. Es geht dabei unter anderem um die Themen Städtebau, Wohnen, Arbeiten, Infrastruktur, Grünflächen, Nutzungen und Verkehr. Herrn Bürgermeister Heiß wurden über 3000 Unterschriften übergeben , die sich gegen eine Verlagerung des Betriebshofes auf den Großen Ochsenkopf aussprechen und den Gemeinderat auffordern, diese Gewerbefläche in eine Grünfläche „umzuwidmen“. mehr...

Dokumente:

Quelle: www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/entwickeln/bergheim-west.html


18. Juli: 1. Bürgerforum Bergheim-West:
Beim Auftakt der Bürgerbeteiligung ging es darum, die Stärken und Schwächen von Bergheim-West zu Themen wie Städtebau, Wohnen, Arbeiten, Infrastruktur, Grünflächen, Nutzungen und Verkehr zu ermitteln und zu diskutieren. mehr dazu
Dokumentation erstes Bürgerforum Bergheim-West (1,127 MB)- Anlage 1: Plakate (7,183 MB)- Anlage 2: Ergebnisse Seniorenbefragung (231,6 KB)- Anlage 3: Ergebnisse Raumfänger Bürgerbefragung (495,7 KB)- Anlage 4: Input Aktionsbündnis (403,5 KB)

Quelle: www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/entwickeln/bergheim-west.html
16. Februar - Gemeinderatssitzung mit Antragsänderung der SPD
  • Im Rahmen des Entwicklungskonzeptes Bergheim (-West) ist verbindlich durch den Gemeinderat bis spätestens Februar 2018 zu entscheiden, ob der Betriebshof am derzeitigen Standort neu gebaut wird oder ob die Fläche Großer Ochsenkopf als Standort für den Betriebshof, als Gewerbefläche oder als Grünfläche festgelegt wird.
  • Das Entwicklungskonzept Bergheim (-West) mit integrierter Entscheidung über den Standort des Betriebshofs wird mit Bürgerbeteiligung sofort auf den Weg gebracht und bis Februar 2018 abgeschlossen.
  • Zielsetzung des Entwicklungskonzepts Bergheim (-West) muss sein: die Lebensqualität im Stadtteil deutlich zu erhöhen.
  • Öffentliche Grünflächen in der Innenstadt: Nach Einschätzung der Verwaltung sind die öffentlichen Grünanlagen in den vier Innenstadtteilen gesichert. Ein Bebauungsplanverfahren ist ein mehrstufiger Prozess, der eine Gesamtbetrachtung der zu bearbeitenden Bereiche erforderlich machen und im Ergebnis wenig zusätzlichen Schutz von Grünflächen ergeben würde. Eine planungsrechtliche Absicherung aller 34er und 35er Gebiete über Bebauungspläne ist aus personellen Gründen mittelfristig nicht möglich. Darüber hinaus kommt eine Aufstellung erst dann infrage, wenn ein Erfordernis für eine geordnete städtebauliche Entwicklung besteht.* Bei Entscheidung für einen Neubau auf der Fläche Großer Ochsenkopf sind im Rahmen des Entwicklungskonzeptes konkrete und verbindliche Ausgleichmaßnahmen bezüglich der Schaffung von öffentlich nutzbaren, qualitätsvollen Grünflächen am Standort Bergheimer Straße von mindestens 40% der Gesamtfläche zu definieren. sowie der Anteil an preisgünstigen Wohnraum von mindestens 40% geförderten Mietwohnungen und 30% geförderter Eigentumswohnungen für Schwellenhaushalte festzulegen. Ein weiteres Ziel ist die bedarfsgerechte Schaffung von preisgünstigem und gefördertem Wohnraum. Eine mögliche Zielgröße könnte sein: 40 % geförderte Mietwohnungen und 30 % geförderte Eigentumswohnungen für Schwellenhaushalte. Auch die am Großen Ochsenkopf dann noch verbleibende öffentliche Grünfläche ist als solche zu definieren und qualitativ hochwertig zu realisieren.
  • Die RNV führt ihre Planungen für den Großen Ochsenkopf parallel weiter, um bei einer möglichen Entscheidung für diesen Standort in dem für die Förderung notwendigen Zeitplan zu bleiben.
  • Der Gemeinderat empfiehlt der RNV, den jetzigen Standort des Betriebshofs an der Bergheimer Straße umgehend interimsweise für geregelte Arbeitsabläufe zu ertüchtigen.
    Ergebnis: 41 : 2 : 1 (Dafür : Dagegen : Enthaltungen)

8. Februar - Haupt- und Finanzausschuss mit Antragsänderung der SPD
Der OB stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beschlussvorlage ohne Empfehlung dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. 
Abstimmungsergebnis: 11 : 1 : 3 (Dafür : Dagegen : Enthaltungen)
Stimmen

Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses:Die Beschlussvorlage wird dem Gemeinderat ohne Beschlussempfehlung zur Entscheidung vorgelegt.

1. Februar - Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss mit Antragsänderung der SPD

Der Standort Ochsenkopf wird abgelehnt.

Der Prozess zur Erarbeitung des Entwicklungskonzepts Bergheim wird wieder aufgerufen.

09:06:00 (Dafür : Dagegen : Enthaltungen)

31. Januar - Sachantrag der SPD für den Bau- und Umweltausschuss am 31.1.2017
 
TOP 9.1: Öffentliche Grünflächen in der Innenstadt
Prof.
Dr. Anke Schuster, Fraktionsvors. - Michael Rochlitz, stellv. Vorsitzender Irmtraud Spinnler, stellv. Vorsitzende - Karl Emer - Mirko Geiger - Andreas Grasser - Dr. Monika Meißner - Mathias Michalski
Im Ablauf der Bürgerbeteiligung zum "Entwicklungsplan Bergheim West" soll eine Entscheidung erarbeitet werden, ob die gesamte Fläche des sogenannten "Großen Ochsenkopfes" umgewandelt werden soll in eine Grünfläche. Diese Entscheidung steht auch im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Standort Betriebshof. Begründung: Eine so weitreichende Entscheidung bedarf der Beteiligung der Bürgerschaft. --> https://www.dropbox.com/s/i8w6xlczwy08ibf/17_01_31_04_Sachantrag_der_SPD_Fraktion_vom_31_01_2017.pdf?dl=0  

12. Januar - Veröffentlichung der Standortevaluation (Entscheidungsmatrix)
Großer Ochsenkopf: 41,3 / Bergheimer Straße: 35,9
Die Evaluation kann grundsätzlich kritisch gesehen werden, da der Standort "Großer Ochsenkopf" aufgrund der Ausweisung im Flächennutzungsplan als bereits bestehende Gewerbefläche ohne ökologische Funktion bewertet wurde und insgesamt ein inkonsistenter Umgang mit der Bewertung der "Grünfläche" erkennbar ist. Auch die städtebauliche Bewertung der beiden Standort ist sehr fragwürdig.

2016

16. Dezember - Gemeinderatssitzung - Antrag auf Änderung des Vorgehens ohne Gutachten
Aufgrund der Beschlusslage der Aufsichtsratssitzungen der HSB und SWH GmbH empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat im Rahmen der Sitzungsfolge Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss (01.02.2017), Haupt- und Finanzausschuss (08.02.2017) und Gemeinderat (16.02.2017) abweichend von der bisherigen Beschlusslage des Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss vom 23.11.2016 eine abschließende Standortentscheidung zu treffen. Die Verwaltung wird für die geplante Sitzungsfolge in Zusammenarbeit mit der HSB und der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH eine umfassende Entscheidungsvorlage vorbereiten.
32:03:10 (Dafür : Dagegen : Enthaltungen)

XX. Dezember
- Aufsichtsratssitzung HSB und SWH GmbH: Aufsichtsrat drängt auf Änderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 23. November und will eine abschließende Standortentscheidung. 


23. November
- Sitzung des Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss zum Betreff:

Großer Ochsenkopf Heidelberg Bergheim: Machbarkeitsuntersuchung eines Straßenbahnbetriebshofs der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH auf einem Teilbereich des Großen Ochsenkopfs
Anlagen:

Die Argumentation der RNV wurde stark bemängelt. Beschluss: Bis zur nächsten Sitzung des Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss am 1. Februar werden die bisherigen neun Standorte plus Airfield in einer groben Matrix gegenübergestellt. Es wird in dieser Phase keine gesonderte Diskussion oder Beteiligung in den Bezirksbeiräten sowie den Stadtteilen erfolgen.Die verbleibenden Standorte werden einer vertieften Prüfung unterzogen, welche insbesondere die stadt-/ verkehrsplanerischen, ökologischen sowie wirtschaftlichen Gesichtspunkte berücksichtigt. Hierfür soll ein unabhängiger Gutachter beauftragt werden.Die Stadt Heidelberg wird dem Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss am 1. Februar einen Kostenvoranschlag vorlegen.
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen mit 14:01:02
Oberbürgermeister Prof. Dr. Würzner gibt zu bedenken, dass mit dem Gutachter geklärt werden müsse, ob eine vertiefte Prüfung so schnell machbar sei, dass die Endabrechnung für die aktuelle Förderperiode noch erreicht werden könne. Er macht deutlich, dass er dies bezweifele und gegebenenfalls müsse er sich überlegen, ob er die städtischen Mittel für dieses Vorhaben überhaupt freigeben könne.

23. August -
Untersuchung zur Eignung des Messplatzes Kirchheim als rnv-Betriebshof:
Die erste grobe Prüfung zur Eignung des Messplatzes mit angrenzendem Abfallwirtschafts- gelände als neuen Straßenbahn-Betriebshof der rnv GmbH hat ergeben, dass eine Realisierung nur mit aufwendigen Maßnahmen und nur zum Teil möglich ist. (--> Anlage 06 zur Drucksache: 0014/2017/BV (https://www.dropbox.com/s/wn5bwbrcys76l1j/16_08_23_06_Untersuchung_zur_Eignung_des_Messplatzes_Kirchheim_als_rnv_Betriebshof.pdf?dl=0)

2015

August - Auf der Suche nach Lösungen, die den genannten Rahmenbedingungen des Landes einerseits und dem schlechten Zustand des Heidelberger Betriebshofes andererseits Rechnung tragen, haben die Vertreter des Ministeriums der rnv empfohlen, einen abschnittsweisen Bau zu untersuchen. Bei einer abschnittsweisen Realisierung stünde der bestehende Standort Bergheimer Str. über viele Jahre gar nicht zur Verfügung, was erhebliche Risiken hinsichtlich der Betriebserschwerniskosten und der Aufrechterhaltung des Heidelberg ÖPNV bedeuten würde. Damit musste ein neuer Standort gesucht werden, der möglichst nahe am bestehenden Betriebshof liegt, um in der Übergangszeit, wenn beide Teile (alt und neu) in Betrieb sind, die Wege zwischen den Betriebshofteilen gering zu halten. Dies ist mit der nun vorliegenden Planung „Großer Ochsenkopf“ möglich.

Nach einem vollständigen Umzug des Betriebshofes kann die Fläche an der Bergheimer Str. anderweitig genutzt werden. Nach einer informellen Auskunft, die von einem Mitarbeiter des Ministeriums für Verkehr übermittelt wurde, müssen  in diesem Fall die Verkaufserlöse bei einer möglichen späteren Veräußerung des HSB-Geländes an der Bergheimer Str. bei den Zuschusszahlungen des Landes für den neuen Betriebshof „Großer Ochsenkopf“ nicht gegengerechnet werden. Eine tatsächliche Überprüfung und Bestätigung kann jedoch erst im Nachhinein seitens des Rechnungshofs Baden-Württemberg erfolgen. Insgesamt ergibt sich daraus, dass optimale Finanzierungsvoraussetzungen derzeit nur mit der Variante „Großer Ochsenkopf“ gesehen werden. Weitere Verzögerungen bei der Beschlussfassung und dadurch dann beim Baurecht könnten dazu führen, dass die für Heidelberg avisierten 10 Mio. € in andere Regionen fließen und damit das latente Risiko einer teilweisen Stilllegung des bestehenden Betriebshofes mit spürbaren Auswirkungen auf die Qualität des ÖPNV in Heidelberg bestünde.

26. Juni - Anmeldung im ÖPNV-Landesprogramm 2015 – 2019 für den Neubau eines Betriebshofes Großen Ochsenkopf“. Diese Anmeldung beinhaltet ein 2- stufiges Konzept für den Neubau des Betriebshofes. In wiederholten Gesprächen der rnv-Geschäftsführung mit dem Ministerium für Verkehr – zuletzt am 9. September 2016 mit Ministerialrat Hickmann – wurde bestätigt, dass das Verkehrsministerium zu der Stufenlösung und der damit verbundenen Finanzierung (unter Vereinbarkeit der Förderregularien sowie Haushaltsvorgaben) einer ersten Stufe mit bis zu 10 Mio. € für den „Betriebshof Großer Ochsenkopf“ steht. Wenn es für die Zeit nach 2019 eine LGVFG-Nachfolgeregelung gibt, wird das Ministerium auch die Realisierung der 2. Stufe fördern. Bei einer Beibehaltung der aktuell gültigen Förderregularien, die nach heutigem Kenntnisstand vorauszusetzen sind, wären auch dafür bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig.

18. März - Ministerialdirektor Dr. Uwe Lahl informiert den Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg in einem Schreiben, dass aus Sicht des Landesweder die Übergangsregelung noch die Härtefallregelung für die Finanzierung des Betriebshofes zur Anwendung kommen könne. Gespräch der rnv-Geschäftsführung mit Vertretern des MVI. Maximal können 10 Mio. € für die geplanten Betriebshofprojekte der rnv in Heidelberg und Mannheim zusammen bereitgestellt werden. Damit ist der bislang geplante Aus- und Neubau des Betriebshofes am bestehenden Standort Bergheimer Str. für die rnv nicht finanzierbar.

2014

13. März - Gemeinderatsbeschluss zum "Neu- und Ausbau des Betriebshofes am bisherigen Standort Bergheimer Str."
26. Februar - Positiver Beschluss im Haushalts- und Finanzausschuss (HaFa)
19. Februar - Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO für den Ausbau des Betriebshofs Bergheimer Straße beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz der Stadt Heidelberg gestellt.

2013

13. April - Überreichung des GVFG-Antrages (GemeindeVerkehrsFinanzierungsGesetz) am bisherigen Standort „Neu- und Ausbau Betriebshof Heidelberg Bergheimer Str.; Gesamtkosten: 44,3 Mio.€, zuwendungsfähiger Anteil: 38,8 Mio.€
4. Oktober - Bekanntgabe der Novellierung des LGVFG; sofortige Absenkung des Fördersatzes von 75% auf 50%. Übergangsregelung möglich, wenn für das betreffende Projekt vor dem 01.10.2013 Zuschüsse beantragt wurden und wenn bis zum 31.03.2014 in wesentlichen Teilen mit dem Bau begonnen wurde.

vor 2013

Nach den ursprünglichen Planungen im Pfaffengrund wird aufgrund höherer Wirtschaftlichkeit (insbesondere bedingt durch die zentrale Lage) ein Aus- und Neubau am vorhandenen Standort Bergheimer Straße durch die RNV favorisiert